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   VGH Bayern, 18.07.1989 - 4 CE 89.2120   

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VGH Bayern, 18.07.1989 - 4 CE 89.2120 (https://dejure.org/1989,7201)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.07.1989 - 4 CE 89.2120 (https://dejure.org/1989,7201)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juli 1989 - 4 CE 89.2120 (https://dejure.org/1989,7201)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 99
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VG Bremen, 24.06.2013 - 5 V 259/13

    Zur Frage der Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis im Eilverfahren -

    Eine solche ist anzunehmen, wenn die einstweilige Anordnung einer vorläufigen Verurteilung in der Hauptsache gleichkommt (vgl. VGH München, Beschluss vom 18.07.1989 - 4 CE 89.2120 -, NVwZ-RR 1990, 99 (100)).

    Zulässig ist die Vorwegnahme der Hauptsache nur dann, wenn im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG die Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, also wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (st. obergerichtliche Rspr., vgl. bloß VGH München, Beschluss vom 18.07.1989, a. a. O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 27.02.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419 (420); OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.1987 a. a. O.; OVG Schleswig, Beschluss vom 30.07.1991, a. a. O.) Letzteres ist hier nicht der Fall.

    Eine solche ist anzunehmen, wenn die einstweilige Anordnung einer vorläufigen Verurteilung in der Hauptsache gleichkommt (vgl. VGH München, Beschluss vom 18.07.1989 - 4 CE 89.2120 -, NVwZ-RR 1990, 99 (100)).

    Zulässig ist die Vorwegnahme der Hauptsache nur dann, wenn im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG die Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, also wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (st. obergerichtliche Rspr., vgl. bloß VGH München, Beschluss vom 18.07.1989, a. a. O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 27.02.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419 (420); OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.1987 a. a. O.; OVG Schleswig, Beschluss vom 30.07.1991, a. a. O.) Letzteres ist hier nicht der Fall.

    Eine solche ist anzunehmen, wenn die einstweilige Anordnung einer vorläufigen Verurteilung in der Hauptsache gleichkommt (vgl. VGH München, Beschluss vom 18.07.1989 - 4 CE 89.2120 -, NVwZ-RR 1990, 99 (100)).

    Zulässig ist die Vorwegnahme der Hauptsache nur dann, wenn im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG die Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, also wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (st. obergerichtliche Rspr., vgl. bloß VGH München, Beschluss vom 18.07.1989, a. a. O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 27.02.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419 (420); OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.1987 a. a. O.; OVG Schleswig, Beschluss vom 30.07.1991, a. a. O.) Letzteres ist hier nicht der Fall.

  • VG Stuttgart, 22.09.2022 - 1 K 3675/22

    Vereinbarkeit einer amtlichen Äußerung des Beauftragten der Landesregierung

    Benennt in einem Rechtsstreit auf Unterlassen von Äußerungen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben stehen, der Antragsteller statt der Anstellungskörperschaft eine für diese handelnde Behörde, so kann dies - wenn nicht besondere Umstände entgegenstehen - die Annahme rechtfertigen, als Verfahrensgegner sei die Körperschaft gemeint (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.07.1989 - 4 CE 89.2120 -, NVwZ-RR 1990, 99).
  • VG Bremen, 30.07.2015 - 5 V 1197/15

    Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung "Bremen Challenge Radrennen" am

    Eine solche ist anzunehmen, wenn die einstweilige Anordnung einer vorläufigen Verurteilung in der Hauptsache gleichkommt (vgl. VGH München, Beschluss vom 18.07.1989 - 4 CE 89.2120 -, NVwZ-RR 1990, 99).

    Zulässig ist die Vorwegnahme der Hauptsache nur dann, wenn im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG die Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, also wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (st. obergerichtliche Rspr., vgl. VGH München, Beschluss vom 18.07.1989, a. a. O.; VGH Mannheim, Be- -6- schluss vom 27.02.1992 - 9 S 505/92 -, NVwZ-RR 1992, 419; OVG Schleswig, Beschluss vom 30.07.1991, a. a. O.) Letzteres ist hier nicht der Fall.

  • VG Bayreuth, 13.09.2021 - B 9 E 21.1008

    Beschränkung des Zutritts zu Gemeinderatssitzungen für Mitglieder des

    Richtige Antragsgegnerin ist hier die Stadt ... als Rechtsträgerin des Stadtrates (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.1989 - 4 CE 89.2120 - NVwZ-RR 1990, 99 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 27.08.2020 - B 9 E 20.658

    Besetzung eines Ausschusses (Art. 33 GO)

    a) Richtige Antragsgegnerin ist hier die Stadt Bayreuth als Rechtsträgerin des Stadtrates (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.1989 - 4 CE 89.2120 - NVwZ-RR 1990, 99 m.w.N.).
  • AGH Bayern, 15.07.2013 - BayAGH I - 19/12

    Berufsrechte und -pflichten: Kammerversammlung - Nichtaufnahme eines Antrags zur

    Für den Fall der Geltendmachung des Anspruchs eines Gemeinderatsmitglieds darauf, dass ein von ihm gestellter Antrag in die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung aufgenommen wird, wird für das bayerische Kommunalrecht die Auffassung vertreten, dass die Klage gegen die Gemeinde zu richten ist (vgl. BayVGH, NVwZ 1988, 83; BayVGH NVwZ-RR 1990, 99).
  • VG Bayreuth, 15.09.2020 - B 9 E 20.668

    Wahl des Berechnungsverfahrens bei der Ausschussbesetzung

    a) Richtige Antragsgegnerin ist hier die Stadt Rehau als Rechtsträgerin des Stadtrates, insoweit genügte aber nach dem Rechtsgedanken des § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO die Bezeichnung des Stadtrates als Antragsgegner im Schriftsatz des Antragstellerbevollmächtigten vom 28. Juli 2020 (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.1989 - 4 CE 89.2120 - NVwZ-RR 1990, 99 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2008 - 1 M 104/08

    Umdeutung eines Antrags im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

    Der Grundsatz, dass die Umdeutung eines unzulässigen Rechtsmittels in ein zulässiges Rechtsmittel bei einem Rechtsanwalt ausdrücklich nicht in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschluss, 25.08.2004 - 1 M 222/04 -), muss hier insoweit eine Einschränkung erfahren (vgl. zur Auslegung von Anträgen von Rechtsanwälten auch VGH München, 18.07.1989 - 4 CE 89.22120 -, NVwZ-RR 1990, 99).
  • OVG Brandenburg, 24.04.2002 - 1 D 71/00

    Übertragung der Grundschulträgerschaft durch eine amtsangehörige Gemeinde auf das

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  • VGH Bayern, 01.06.1999 - 7 CE 99.11
    Diese Vorschrift ist für andere Verfahrensarten entsprechend heranzuziehen (vgl. Geiger, in: Eyermann, VwGO, 10. Aufl.1998, RdNr. 5 zu § 82; BayVGH, NVwZ-RR 1990, 99).
  • VG Bayreuth, 04.02.2021 - B 9 E 20.1401

    Berechnungsverfahren für die Besetzung von Ausschüssen des Stadtrates,

  • VG München, 14.10.2020 - M 3 E 20.5065

    Erfolgreiche einstweilige Anordnung auf Befreiung vom Schulunterricht zur

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